1. Was tut die Bürgerstiftung für Ertingen?
Unser Ziel ist es, dass sich die Ertinger Bürger und Bürgerinnen persönlich verantwortlich für Ihr lebens- und liebenswertes Ertingen fühlen.
Die Bürgerstiftung Ertingen möchte das Bürgerengagement bündeln und gemeinnützige Projekte z. B. für Jung und Alt, Kultur und Bildung, Natur und Umweltschutz, Gemeindegestaltung und Denkmalschutz, Forschung und Lehre, aktiv unterstützen.

2. Woher kommt das Stiftungsvermögen?
Am 05. März 2004 wurde die Bürgerstiftung Ertingen von dem Ertinger Bürger Günther Blauw mit einem Gründungskapital ausgestattet.
Mittlerweile ist das Kapital durch weitere Zustiftungen auf über EUR 495.000,-- angewachsen.
Stiftungsgelder sind unwiderruflich und bleiben somit im vollen Umfang der Bürgerstiftung erhalten.

3. Wie werden die Ziele finanziert?
Die Finanzierung und Unterstützung von Projekten erfolgt ausschließlich aus den Erträgen des angelegten Stiftungsvermögens, also den Zinsen, sowie über Spendengelder.
Projekte und Aktionen können nur dann nachhaltig unterstützt werden, wenn entsprechende Mittel durch den weiteren Aufbau des Stiftungsvermögens und durch Spenden der Ertinger Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

4. Wer wacht über das Kapital?
Der Stiftungsbeirat und der Vorstand stellen aufgrund gesetzlicher Vorgaben sicher, dass das Stiftungskapital erhalten bleibt und die Erträge ausschließlich den Projekten und Aktionen zugute kommen. Die Aufgaben sind in der von der Regierung genehmigten Satzung festgelegt.
Beide Gremien engagieren sich ausnahmslos bei der politisch- und konfessionsunabhängigen Bürgerstiftung Ertingen ehrenamtlich.

5. Was können Sie tun?
Durch Ideen, wo und wie sich die Bürgerstiftung Ertingen in ihrer Gemeinde einsetzen kann.
Durch Zeit, indem Sie sich selbst für die Bürgerstiftung oder eines ihrer Projekte aktiv einsetzen.
Durch eine Zustiftung ab einmalig EUR 500 an die Bürgerstiftung Ertingen.
Durch eine Spende ab EUR 5 z. B. für aktuelle Projekte der Bürgerstiftung Ertingen.
Durch eine Förder-Spende: Werden Sie Fördermitglied der Bürgerstiftung Ertingen mit einem Monatsbeitrag ab EUR 5.

6. Wie kann ich meine Spende/Zuwendung in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Das Finanzamt honoriert Zuwendungen an gemeinnützige und mildtätige Stiftungen wie die Bürgerstiftung Ertingen (Finanzamt Riedlingen Ordnungs-Nr. 2879/3717/2) relativ großzügig. Nach der derzeitigen Steuergesetzgebung (Mai 2004) sind zunächst für alle möglichen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke Beträge bis zu 10 von Hundert der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig. Spendet ein Unternehmen, sind es 2 von Tausend der gesamten Einkünfte und der aufgewendeten Löhne und Gehälter.Darüber hinaus sind jedoch für gemeinnützige Stiftungen Beträge bis zu EUR 20.450 abzugsfähig. Das Finanzamt honoriert Ihren Einsatz für die Bürgerstiftung Ertingen noch einmal in besonderer Weise. Überschreitet eine Einzelzuwendung von mindestens EUR 25.565 diese Höchstsätze, kann sie im Rahmen der Höchstsätze auf sechs Jahre verteilt werden.

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